
Titelschutz
Durch den Titelschutz sind Werktitel, Titelschutz entsteht grundsätzlich durch Benutzungsaufnahme, d.h. die Benutzung eines Titels für ein bestehendes Werk im geschäftlichen Verkehr. Darüber hinaus erfordert der Titelschutz eine originäre Kennzeichnungskraft. Entscheidend für das Entstehen eines Titelschutzes ist die Aufnahme der Benutzung des Titels. Doch auch bereits vor Aufnahme der Benutzung kann ein Titelschutz durch eine Titelschutzanzeige bewirkt werden. Voraussetzung dafür ist aber, dass das Werk dann auch innerhalb angemessener Frist unter dem Titel erscheint. Eine Titelschutzanzeige dient darüber hinaus auch der Dokumentation des Zeitpunktes der Benutzungsaufnahme im Kollisionsfall. Titelschutz besteht, sofern ein Werktitel nicht nur eine ortsgebundene oder regionale Zielgruppe hat, im ganzen Bundesgebiet.
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